Vertrauen Sie unseren Rechtsexperten Ihre rechtsverbindliche Zeremonie und Ihre standesamtliche Trauung in Italien an.
Ausländische Paare, die einer standesamtlichen Trauung in Italien ins Auge fassen, tun dies aus sehr verschiedenen Beweggründen. Beispielsweise lebt einer der Partner in Italien, oder sie wünschen die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, ein Umzug ist geplant oder Sie haben einfach den Wunsch nach einer rechtsverbindlichen Hochzeit in einer wunderschönen Umgebung.
Unser Team verfügt über Hochzeitsplaner mit Fachwissen im Einwanderungsrecht und Berufserfahrung in Anwaltskanzleien und im italienischen Außenministerium.
Das Durchlaufen komplexer rechtlicher Verfahren, die internationalen Konventionen und bürokratischen Prozeduren unterstellt sind (Europäisches Patentübereinkommen, Wiener Konvention, Londoner Abkommen, Haager Konvention, italienische Rechtsaspekte, amtliche Übersetzungen, die Heirat von Italienern mit Wohnsitz im Ausland, die in Italien heiraten wollen, Anerkennung der Hochzeit in Ihrem Herkunftsland), bedeuten für das Paar eine Menge Stress!
Deshalb gibt es nichts Besseres als einen Rechtsbeistand, der das Paar bei den rechtlichen Aspekten der Planung fachkundig unterstützen kann.
Was können wir also für Sie tun, damit Sie in Italien rechtmäßig heiraten können?
Wir kümmern uns um die rechtlichen Formalitäten, damit Sie in den Genuss einer rechtsverbindlichen Hochzeit in Italien kommen können, indem wir für Sie eine passende Zeremonie in der vom Paar ausgewählten Gemeinde buchen.
Unser Honorar für diesen Service beinhaltet folgende Aspekte:
1) Die juristische Überprüfung Ihrer Unterlagen entsprechend der geltenden internationalen Konvention;
2) Unsere physische Anwesenheit und unsere Unterstützung im Umgang mit den Ämtern der Gemeinde;
3) Unsere physische Anwesenheit bei der örtlichen Prefettura für die Legalisierung der erforderlichen Dokumente;
4) Austausch mit den entsprechenden Botschaften und Konsulaten in Italien;
5) Die physische Übergabe oder legale Übermittlung der ausgefüllten Formulare an das ausgewählte Rathaus;
6) Die Kommunikation im Notfall (z. B. während einer Pandemie) oder die gerichtliche Anfrage an die zuständige Prefettura, wenn die Termine alle vergeben sind;
7) Unterstützung bei Heiratsanzeigen (den sogenannten pubblicazioni di matrimonio), wenn einer der Ehegatten in Italien wohnt;
8) Unterstützung bei der eidesstattlichen Erklärung über die Unbedenklichkeit der Eheschließung, wenn beide Ehegatten nicht in Italien wohnhaft sind;
9) Unterstützung vor dem italienischen Gericht für die Ausstellung des Atto Notorio, welches für die Bürger der USA und Australiens erforderlich ist;
10) Die Deckung unserer Reisekosten, um zum Rathaus, den entsprechenden Konsulaten und die zuständige Prefettura zu gelangen;
11) Überprüfung des verfügbaren Termins und des passenden Rathauses, um Verfahren zu beschleunigen und zu erleichtern;
12) Logistische Beratung für die Anreise in die Stadt, in der die Hochzeit gefeiert werden soll;
13) Einstellung eines professionellen Dolmetschers, der dem Paar während der Zeremonie und der eidesstattlichen Erklärung zur Seite steht;
14) Unsere physische Anwesenheit am Tag der Trauung und am Tag der Eidesleistung im Rathaus.
Was ist in unserem Honorar nicht enthalten?
1) Die Kosten für den Saal im Rathaus, in dem die Zeremonie stattfindet. Dieser Preis variiert je nach den Bestimmungen des Rathauses.
2) Die Kosten für die von der italienischen Prefettura geforderten Steuermarken und die Kosten für die Steuern des Konsulats, falls die Nulla Osta in Italien ausgestellt wird;
3) Das Honorar des Dolmetschers.
In Anbetracht der unsicheren Zeiten in Bezug auf die Pandemie müssen wir unseren rechtlichen Beistand auch auf den Versicherungsbereich ausweiten, um die Hochzeit im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses abzusichern.
In diesem Fall werden wir einen Dritt-Partner hinzuziehen, der uns helfen wird, Ihre Interessen und die Ihrer Gäste zu schützen.