Civil Wedding in Rome at Caracalla

Als Deutscher in Italien heiraten!

Sie wünschen sich eine italienische Hochzeit und fragen sich, welche Dokumente ein deutscher Staatsbürger oder eine deutsche Staatsbürgerin vorlegen muss, um in Italien zu heiraten?

Gerne sind wir Ihnen bei dieser Frage behilflich, damit Sie die notwendigen Schritte einleiten können, damit Ihre Heirat auch in Deutschland anerkannt wird.

Sie fragen sich also nun, was brauche ich, um in Italien zu heiraten? Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.
  • Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die sogenannte Heiratsfähigkeit. Handelt es sich bei den beiden Verlobten um deutsche Staatsbürger, reicht ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis aus. Die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei allen deutschen Standesämtern und den Botschaften oder Konsulaten im Ausland möglich.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes oder des letzten Wohnsitzes der betreffenden Person.

Gemäß dem Münchner Übereinkommen von 1980 wird das sogenannte Ehefähigkeitszeugnis auf einem mehrsprachigen (internationalen) Formblatt ausgestellt und muss daher nicht übersetzt oder beglaubigt werden.

Wenn Sie noch nie oder nur vorübergehend einen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses das Standesamt Berlin I (www.berlin.de/standesamt1) zuständig.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem internationalen (mehrsprachigen) Formblatt ausgestellt und ist wie die sogenannte „Nulla Osta“ sechs Monate lang gültig.

Sobald Sie das Ehefähigkeitszeugnis von Ihrem Rathaus erhalten haben und die Dokumente, die belegen, dass auch bei Ihrem Partner keine Umstände gegeben sind, die einer Heirat im Weg stehen (wenn es sich nicht um eine(n) deutsche(n) Staatsbürger(in) handelt), können diese Dokumente Ihren Hochzeitsplanern in Italien vorlegen. Wir vereinbaren dann einen Termin im Rathaus für die Ehefähigkeitserklärung, in welcher festgehalten wird, dass zwischen Ihnen kein Grad der Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption oder Zugehörigkeit sowie keine anderen Umstände gemäß Art. 85, 86, 87 und 88 des Zivilgesetzbuchs vorliegen. Im Anschluss buchen wir ebenfalls den Termin für die standesamtliche Trauung in Italien.

Vor Ort ist es notwendig, dass Sie von zwei volljährige Zeugen begleitet werden, die mit Ihnen an der Trauung teilnehmen. Diese beiden Personen müssen ebenfalls einen Ausweis vorlegen.

Die Anwesenheit eines Dolmetschers ist erforderlich, wenn auch nur einer der beiden Brautleute kein Italienisch versteht.

Zu beachten ist auch, dass geschiedene Frauen erst 300 Tage nach dem Scheidungsurteil und Witwen erst 300 Tage nach dem Todesfall Ihres Ehepartners erneut heiraten dürfen. Danach müssen sie die Erlaubnis des italienischen Gerichts einholen, indem sie ein ärztliches Attest vorlegen, das bescheinigt, dass sie nicht schwanger sind.

Nach der Eheschließung stellt der Standesbeamte der Gemeinde je nach Bedarf eine oder mehrere Heiratsurkunden, die den internationalen Vorschriften entsprechen, aus.

Wenn der Standesbeamte die Urkunden nicht sofort ausstellen kann, können Sie beantragen, dass sie postalisch an Ihre Anschrift versendet werden.

Was die Gültigkeit Ihrer Eheschließung betrifft, so ist zu beachten, dass eine in Italien geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig ist, wenn die Ehepartner die Voraussetzungen für eine Eheschließung nach den jeweiligen Gesetzen der Herkunftsländer erfüllen und wenn die Ehe nach italienischem Recht geschlossen wurde.

Dank des Münchner Übereinkommens muss die vom Standesamt der Gemeinde, in der Sie heiraten werden, ausgestellte Heiratsurkunde nicht beglaubigt und übersetzt werden. Sie können Sie deutschen Behörde ohne Weiteres vorgelegen. Es ist demnach nicht nötig, dass Sie ein Anerkennungsverfahren für Ihre in Italien geschlossene Ehe in Deutschland einleiten.

Wenn die Heiratsurkunde in einem anderen Land vorgelegt werden muss, kann eine Legalisierung bei einer italienischen Prefettura oder Staatsanwaltschaft (Procura della Repubblica) erforderlich sein (z. B. Apostille, wenn das Zielland das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat).


Wie die Legalisation bestätigt auch die Apostille nach dem Haager Übereinkommen die Echtheit des Dokuments.

Anders als bei der konsularischen Legalisierung wird die Apostille jedoch von einer Behörde des Staates, in dem das Dokument ausgestellt wurde, erstellt (in Italien die Prefettura oder die Staatsanwaltschaft).

In diesem Fall ist es nicht mehr notwendig, die Konsularbeamten des Staates einzuschalten, für welches Sie das Dokument benötigen.

Sie träumen von einer italienischen Hochzeit und fragten sich jedoch, wie man als Deutscher in Italien heiraten kann?

Nun, wir hoffen, dass wir bei der Suche nach den benötigten Informationen dazu, wie ein deutscher Staatsbürger in Italien heiraten kann, behilflich sein konnten. Kontaktieren Sie uns gerne über den Button!

Civil Wedding in the Sala Rossa in Rome

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